Auch der Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, vergleichbar mit dem des Fachanwalts für Strafrecht.
Auch in diesem Rechtsgebiet habe ich durch Absolvieren eines 120 Zeitstunden umfassenden Lehrgangs und dem erfolgten Nachweis der Bearbeitung zahlreicher verkehrsrechtlicher Mandate, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, meine besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen nachgewiesen.
Jährlich (seit 2012) bilde ich mich darüber hinaus in Fortbildungsveranstaltungen weiter, um jederzeit auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und der Wissenschaft zu ein.
Das damit gewonnene Spezialwissen und die erzielte Praxiserfahrung habe ich in den vergangenen Jahren bis heute, z. B. auf dem Gebiet der Unfallregulierung und der Durchsetzung von meinen Mandanten zustehenden Schadensersatzansprüchen, im Interesse meiner Mandanten angewendet.
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht in der Verkehrsunfallregulierung, meine Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht bürgt allerdings auch für eine professionelle Verteidigung im Rahmen von Verkehrsstrafsachen.
Selbstverständlich umfasst dieser Bereich meiner Tätigkeit auch die Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten, z. B. bei einem gegen Sie erlassenen Bußgeldbescheid (z. B. wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung o. ä.).
Gerichtserfahrung besteht durch die Bearbeitung zahlreicher verkehrsrechtlicher Mandate sowohl vor Ort am Niederrhein und Umgebung, als auch deutschlandweit (in 14 der 16 Bundesländer).
Gelderstraße 8
47608 Geldern
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