Verkehrsunfallregulierung

Thomas Urban Rechtsanwalt

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setze ich Ihre Interessen auch im Zusammenhang mit erlittenen Verkehrsunfallereignissen durch, sei es die Geltendmachung eines reinen Sachschadens am eigenen Fahrzeug oder aber die Durchsetzung von Ansprüchen wegen eines erlittenen Personenschadens.


Ihre Vertretung übernehme ich ungeachtet des Unfallortes, also auch überregional und bundesweit, in Schadensfällen mit Auslandsbezug (insbesondere BENELUX) vertrete ich Ihre Interessen auch gegenüber dem eintrittspflichtigen ausländischen Versicherer.


Bei der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen ist es äußerst wichtig, sich von einem erfahrenen und im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der Ihre Interessen gegenüber dem Versicherungsunternehmen uneingeschränkt durchsetzen kann.

Vor der Beauftragung erfolgt selbstverständlich ein umfassendes Erstberatungsgespräch, in welchem die grundsätzlichen Gegebenheiten des Falles gemeinsam erörtert werden und die weiteren Möglichkeiten besprochen werden.


Von der Anforderung der Akteneinsicht in vorhandene Ermittlungs- bzw. Unfallakten der Behörden über die Einholung wesentlicher Informationen bei Dritten (z. B. Medizinern, Gutachtern, etc.) bis hin zur Anmeldung Ihrer Ihnen zustehenden materiellen als auch immateriellen (= Schmerzensgeld) Schadensersatzforderungen.


Zu der effektiven Bearbeitung Ihres Schadensfalls gehört auch die Durchsetzung der für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts anfallenden Gebühren gegenüber der Versicherung, sodass Sie bei einem unverschuldeten Unfall die anfallenden Rechtsverfolgungs- / Rechtsanwaltskosten nicht selbst zahlen müssen.


Da bei der Geltendmachung von Sach- und insbesondere Personenschäden verschiedenste Herausforderungen bestehen, ist eine professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht unabdingbar und wird sich für Sie auszahlen!

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