Untersuchungshaft (U-Haft) / Haftbefehl

Sollte z. B. ein Angehöriger von Ihnen festgenommen worden sein und dem Haftrichter vorgeführt werden bzw. sich bereits in Untersuchungshaft befinden, so kann ich auch dessen Verteidigung wahrnehmen und z. B. durch den Antrag auf Haftprüfung oder Einlegung einer Haftbeschwerde auf dessen Freilassung hinwirken.


Sollte Ihnen der Zugang zu einem Angehörigen, wegen dessen Untersuchungshaft derzeit verwehrt sein, so kann ich Ihnen bei der Kontakthaltung mit Ihrem Angehörigen durch Vermittlung einer notwendigen Telefon- bzw. Besuchserlaubnis zur Seite stehen.


Bedenken Sie, dass es in solchen Situationen häufig zu emotionalen Ausnahmezuständen kommen kann, sodass kompetente Hilfe durch eine mit dem Untersuchungshaftrecht vertraute Person absolut notwendig ist.

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